Telekom und Vodafone stellen wichtigen Service ein

ARCHIV - 09.05.2018, Nordrhein-Westfalen, D

Vodafone- und Telekom-Kunden stehen vor drastischen Veränderungen.Bild: dpa / Federico Gambarini

Digital

Sven glücklich

Seit 2016 gilt innerhalb der Europäischen Union die Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität. Seither sind Internetprovider gesetzlich dazu verpflichtet, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Doch die Mobilfunkkonzerne Telekom und Vodafone haben dies in der Vergangenheit versäumt – und sind nun dafür verantwortlich.

Trotz dieser Regelung gab es weiterhin sogenannte „Preisdiskriminierungspraktiken“. Ab dem 1. April 2023 soll damit endgültig Schluss sein.

Angebote verletzen die Netzneutralität

Zero-Rating-Angebote ermöglichen Kunden bestimmte Internetdienste zu nutzen, ohne dass das Datenvolumen vom bestehenden Vertrag abgezogen wird. Je nach Vertrag können Sie Spotify, Netflix oder Instagram nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass die mobilen Daten für die anderen mobilen Dienste nicht mehr ausreichen.

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Diese Praxis ist jedoch seit März 2022 verboten, weil sie gegen die Netzneutralität verstößt und die Rechte der Verbraucher und ihre Wahlmöglichkeiten untergräbt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dort heißt es:

Bereits 2017 forderte der VZBV ein Verbot von steuerfreien Produkten.

Angebote mit Nulltarif verstoßen gegen EU-Recht

Nachdem der VZBV den Mobilfunkanbieter Vodafone wegen bestimmter Aspekte seines Reisepasses verklagt hatte, zog ihn das Berufungsgericht vor den Europäischen Gerichtshof. Im September 2021 entschied es, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich gegen die Regeln der Netzneutralität und damit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

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Daraufhin verbot die Bundesnetzagentur im April 2022 endgültig deren Vermarktung – garantierte den betreffenden Anbietern aber eine lange Übergangsfrist, um ihre Tarife zu ändern. Diese Zeit geht nun zu Ende.

Telekom-Logo in der Zentrale der Deutschen Telekom in der Godesberger Allee.  Bonn, den 21. Mai 2018 |  Verwendung weltweit

Auch die Telekom ist von dem Urteil betroffen. Bild: Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopress

Ab Juli 2022 darf sie Neukunden keinen solchen Tarif mehr anbieten, ab dem 31. März 2023 können auch Bestandskunden das Feature nicht mehr nutzen. Die Verträge des Vodafone Pass und des Telekommunikationsäquivalents Stream On werden zum 1. April 2023 geändert.

Die Telekom hat bereits angekündigt, ihren Kunden zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2023 eine einmalige Flatrate für 90 Tage anzubieten. Vodafone-Kunden können ab April jeden Monat mit einem konstanten zusätzlichen Datenvolumen rechnen. Die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.

Internetanbieter kritisieren die neue Regelung

Wenig überraschend kritisieren die Netzbetreiber Telekom und Vodafone auf ihren Webseiten das Ende der Zero-Rating-Angebote. Bisher waren Zero-Rating-Angebote eine gewinnbringende Option, um Ihre Vertragsperformance zu optimieren. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch davor, dass die Tarifoption nur oberflächliche Vorteile bietet. Das sagt der VZBV:

Langfristig erwartet die Verbraucherzentrale eine verbesserte Ausgangslage für die Kunden. Künftig könnten Anbieter generell größere Datenvolumina oder günstigere Flatrate-Tarife für den Mobilfunk anbieten und so den Wettbewerb am Markt beleben. – das ist die Hoffnung des VZBV.

Betrüger versuchen, andere mit neuen Tricks auszutricksen. Das Ziel: illegal an das Geld oder die sensiblen Daten zu kommen. Kunden von Abonnements und Banken sind besonders oft Ziel von Betrugsmaschen.



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