Holetschek verkündet Ende der Regel – mit einer Auflage

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Um: Thomas Eldersch

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In Bayern stehen die Corona-Verordnungen unter strenger Beobachtung. Klaus Holetschek hat nun das Ende seines Isolationsengagements nach der Coronavirus-Infektion verkündet.

11. November aktualisieren: Jetzt ging alles sehr schnell. An diesem Freitag hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach einer Sitzung des Ministerrates in München das Ende der Isolationsverpflichtung gegenüber dem Coronavirus verkündet. Zunächst hatte Staatschef Markus Söder das Spiel bereits abgebrochen, wenn keine Symptome vorlagen. Die derzeitige Regelung ist sogar noch umfassender. Die generelle Anforderung von fünf Tagen Isolation nach einem positiven Test soll ab dem 16. November aufgehoben werden. Es geht nicht mehr um Symptomfreiheit. Aber es gibt eine Bedingung. Positiv Getestete sollten außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen.

Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt weiterhin der Grundsatz: Alle, die krank sind, bleiben zu Hause“, sagte Holetschek. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Mittel weiter geschützt werden. „Die Lösung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte Holetschek. Bayern arbeitet mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein zusammen. Auch in diesen drei Ländern treten „bald“ neue Regelungen in Kraft. Die Details werden nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums derzeit abgestimmt.

Holetschek kritisiert die Bundesregierung

Klaus Holetschek kündigte das Ende der Zwangsisolation in Bayern an.
Klaus Holetschek kündigte das Ende der Zwangsisolation in Bayern an. © Sven Hoppe/dpa

„Leider hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, eine gemeinsame Lösung für das Dämmproblem zu finden“, sagte Holetschek. „Deshalb gehen wir jetzt unter Berücksichtigung der veränderten Lage der Pandemie diesen wichtigen Schritt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Corona.“ Es sei an der Zeit, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung – und auch nach Auffassung der anderen drei Bundesländer – ist eine wissenschaftliche Bewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und eine Reihe von Experten.

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Bisher mussten sich Menschen mit dem Coronavirus nach einem positiven Test mindestens fünf Tage lang zu Hause selbst isolieren – und bis zum Auftreten von Symptomen mindestens 48 Stunden lang, insgesamt nicht länger als 10 Tage.

Erstmeldung vom 10. November: München – Zu Beginn der Corona-Pandemie war Markus Söder (CSU) ein harter Hund. Bayern war das Bundesland mit den strengsten Regeln. Nicht immer ohne Folgen. Die von Söders Kabinett verhängte Ausgangssperre 2020 liegt noch in den Gerichten. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt längst die Seiten gewechselt. Vom „Caution“-Team über das „Awareness“-Team bis hin zum Stamm-Volksfest-Gästeteam. Corona ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, Warnungen aus Berlin hört er aber nicht mehr. Auch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab es zuletzt einen kleinen Streit.

Die Corona-Quarantäneregel soll angepasst werden

Nun will Söder die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter reduzieren. Eine weitere Baustelle ist die Quarantäne. Interview mit General von Augsburg Der CSU-Chef sagte: „Ich glaube, wir sind jetzt wegen der hohen Impfquote in einer Endemie-Phase. Deshalb werden wir jetzt die Quarantäneregeln in Bayern neu schreiben – eventuell gemeinsam mit anderen Ländern.“ Eines dieser Länder werde wohl Baden-Württemberg sein, stellte sich auch im Interview heraus.

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Corona-Quarantäneregeln lockern.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Corona-Quarantäneregeln lockern. © Sven Hoppe/dpa

Was plant der bayerische Staatschef? Personen, die sich nach einer Ansteckung in Quarantäne befinden, sollen ausreisen dürfen, wenn sie keine Symptome mehr zeigen. Das bedeutet, dass Sie trotz positivem Test wieder arbeiten können, solange keine Symptome auftreten. „Wir befinden uns in einer anderen Phase, Schloss und Riegel ist kein Angebot mehr“, sagte der Ministerpräsident General von Augsburg. „Wir bleiben immer vorsichtig, wir beantragen Impfungen, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Kollegen aus Baden-Württemberg anpassen“, betonte Söder. „Das sind andere Zeiten, die Politik muss situationsbedingt entsprechende Entscheidungen treffen.“ Die Entscheidung über die Quarantäneregel könne bereits am Freitag fallen.

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Video: Söder hört Lauterbachs „Stöhnen“ nicht mehr.

Söders Ausgangssperre Ende November vor dem Bundesverwaltungsgericht

November 22 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will ab 2020 über die umstrittene Regelung der Bayerischen Krone entscheiden. März Legitimität. Den Termin gaben die Leipziger Richter am Mittwoch nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung bekannt. Grundlage des Treffens ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit der 2020 in Bayern geltenden Infektionsschutzverordnung. Im April Es sah vor, dass das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden durfte. Als triftige Gründe wurden beispielsweise Berufsausübung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassigehen definiert.

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Später gab das Verwaltungsgericht bekannt, dass die Landesregierung 2020 Im April Die Corona-Verordnung ist unwirksam. Konkret hieß es damals, die erstmalige Ausgangssperre im Freistaat sei „weitgehend ausreichend“, um die Übertragung des Coronavirus einzudämmen. Eine “notwendige Maßnahme” in ihrer strengen Form sei es aber nicht. Zudem sei die Regelung nach der Entscheidung der Münchner Richter zu „eng“ und damit unverhältnismäßig.

Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung jedoch nicht und legte Berufung ein. Wie die Richter nun am 22. November in Leipzig entscheiden werden, blieb bei der mündlichen Verhandlung offen. Doch der Senat debattierte ausführlich darüber, ob Bundesländer in der Frühphase der Pandemie derart weitreichende Beschränkungen verhängen dürfen. Fraglich ist, ob das damals geltende Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Regelungen war. (Telefon mit dpa)

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