
Hätte der Aquadom in Berlin früher schließen oder gar nicht erst öffnen sollen? Laut einem Experten gab es Anzeichen dafür.
Eine Million Liter Wasser schlugen wie eine riesige Welle auf den Boden und spülten alles mit sich, was sich ihr in den Weg stellte. Viele der rund 1.500 Fische im Berliner Riesenaquarium Aquadom sterben einen qualvollen Tod, zwei Menschen werden leicht verletzt, der Schaden geht in die Millionen.
Hätte die Katastrophe verhindert werden können? Ja, sagte zumindest ein Plexiglas-Experte gegenüber Bild. Hermann Schuran, ehemaliger Eigentümer von Schuran Seawater Equipment in den Niederlanden, hatte eine Frage auf dem Tisch, bevor Aquadom gebaut wurde. Er lehnte jedoch ab, da er nicht für den Bau verantwortlich sein wollte.
Und dafür gibt es laut Bild Gründe. In einem Interview mit der Zeitung sagte der 64-Jährige: Das gesamte Aquarium musste nach dem Bau und auch später, nach der Renovierung von Oktober 2019 bis Sommer 2020, in einem Ofen auf 80 Grad erhitzt werden. Dieses Verfahren hilft, Risse im Glas zu vermeiden. „Es ist möglich, aber sehr zeitaufwändig“, sagte Schuran der Bild.
Keine besonderen Wartungsanforderungen
Der Experte warnt: „Mindestens alle zwei Jahre überprüft man als Betreiber ein solches Bauwerk. Andernfalls handelt es sich um Fahrlässigkeit“, heißt es in der Erklärung. Allerdings gab es dafür offenbar keine konkreten Vorgaben.
Für Schuran sei das Aquarium eine „Zeitbombe“, schloss er. Reynolds Polymer, eine Tochtergesellschaft von CM Concept International Management, musste dementsprechend sagen: „Die Kuppel wird nicht ewig halten.“
in 2001 Nachdem das Unternehmen einen Bauantrag beim zuständigen Berliner Senat gestellt hatte, gab dieser zu, allerdings ohne Fristsetzung. Laut Schurano lässt sich nicht sagen, wie lange ein Bauwerk wie der Aquadom halten wird. Beispielsweise wären 25 Jahre einige Beispiele für Berechnungen. Dies ist in einem Riesenaquarium noch nicht erreicht worden. Und doch explodierte es.
Aus Sicht von Bild hat der Berliner Bausenat nach Zustimmung des Unternehmens keine konkreten Vorgaben zur Instandhaltung des Gebäudes gemacht. In dem Schreiben heißt es nur: Die Genehmigung „begründet die Verpflichtung von Eigentümern und Betreibern, den Zustand des Bauwerks und seiner Einzelteile regelmäßig zu überprüfen“.